Vorratsdatenspeicherung gekippt

März 2, 2010

Manchmal, ganz selten, gibt es sie – ein kurzer Blitz der Einsicht schlägt ein. So auch heute: das Bundesverfassungsgericht hat die Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung, mit der alle Verbindungsdaten ein halbes Jahr gespeichert werden müssen, für rechtswidrig erklärt.

Soweit erst einmal ein gutes Zeichen, aber die Details sollte man sich dennoch genau ansehen. Es wird nämlich nicht die komplette Vorratsdatenspeicherung für problematisch erklärt, sondern deren konkrete Umsetzung in Deutschland. Der Gesetzestext sei zu weitgreifend formuliert, es fehle an konkreten Angaben für den Gebrauch der Daten und die Sicherheit der gesammelten Daten sei nicht sichergestellt. An der Richtlinie der EU wird nicht gezweifelt.

Im Grunde also erst einmal eine kleine Verbesserung, die aber auch zeigt, dass Protest in unserem Land Wirkung zeigen kann. 35.000 Unterschriften für einen Protest gegen dieses Gesetz haben auf jeden Fall für die notwendige Aufmerksamkeit gesorgt und das Ergebnis gibt den Protestlern Recht. Die viel kritisierte Umsetzung der deutschen Politik wurde gebremst, aber ich bin mit sicher, dass nicht lockergelassen wird. Für die entsprechenden Ausschüsse ist aber auf jeden Fall erst einmal Nachsitzen angesagt, um die Umsetzung komplett neu zu überdenken.

Fragt man sich nur, warum nicht direkt 2008 Karlsruhe angerufen wurde, um die Thematik, die schon damals bekannt war, abzusichern oder wie jetzt geschehen, zu kippen.

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